Informationen

Erhalt, Ruhe und Verfall von TL-, WR- und TR-Linzenzen

Die Bundeslehrwartin Birgit von Daake und der Bundessportwart Michael Eichert informieren:

Vervollständigte DTV-Lizenzordnung (Stand: 23.02.2011)

 

 

Nachzuweisende Lerneinheiten

 

Nachzuweisende Lerneinheiten (LE) zum Lizenzerhalt pro Nachweiszeitraum 2010/11 für 2012/13
Nachzuweisen sind innerhalb der Gültigkeit der Lizenz

  • eine mindestens einjährige Tätigkeit bei einem Mitglied des DTV
  • die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen

Übungsleiter/
Trainerlizenz

Sparte

fachliche LE’s

überfachliche LE’s

Anerkennung von WR-Lizenzmaßnahmen

Bemerkungen

Trainer A

St + Lat

30

10

nein

WR-S-Lizenz

wird erhalten.

 


St. oder Lat.

20

10

nein

WR-S-Lizenz

wird erhalten.

Trainer B

St + Lat

30

10

Ja, nur WR-A

 

 

St. oder Lat.

20

10

Ja, nur WR-A

 

Trainer C

St + Lat

20

10

Ja, nur WR-C

 

 

St. oder Lat.

15

10

Ja, nur WR-C

 
 

New Vogue

10

10

 

 

 

JMD

lt. SAS

10

   

Fachübungsleiter BS
Trainer C BS

 

20

10

nein

 

WR S

 

lt. SAS z.Z.10

lt. SAS z.Z. 2

 

 

WR A

 

10

2

 

 

WR C


10

2


 

WR JMD

 

lt. SAS

lt. SAS

 


WR F


lt. SAS

lt. SAS


 

TL BS

 

5

-



 

Die Teilnahme an Lizenzerhaltsmaßnahmen innerhalb des Nachweiszeitraumes wird für den Lizenzerhalt des darauffolgenden Zeitraumes anerkannt. Außer beim Erwerb beginnt der Gültigkeitszeitraum immer mit einem Jahr mit gerader Jahreszahl. Wird die notwendige Zahl der LE im vorgesehenen Zeitraum nicht erfüllt, kann die Lizenz im folgenden Zeitraum nicht genutzt werden.

Werden im ersten Jahr des folgenden Zeitraums die nicht erfüllten LE nachgewiesen, kann die Lizenz ab Beginn des folgenden Jahres wieder genutzt werden. Für den neuen Zeitraum müssen dann aber die erforderlichen LE zusätzlich in voller Höhe nachgewiesen werden.