Leistungskader 2026
| Datum | Ort | Trainingsstätte |
|---|---|---|
| 21.02 bis 22.02.2026 | Jena | TC Kristall Jena |
| 06.06 bis 07.06.2026 | Saalfeld | 1. SSV Saalfeld |
| 22.08 bis 23.08.2026 | Gera | TK Brilliant Gera |
| 10.10 bis 11.10.2026 | noch unbekannt | |
| 14.11 bis 15.11.2026 | noch unbekannt |
Für weitere Informationen bitte hier klicken.
Hinweis Lizenzerhalt
Wir weisen darauf hin das zum Lizenzerhalt folgende Lerneinheiten erbracht werden müssen.
Lizenzerwerb, Lizenzerhalt und Lerneinheiten (LE)_250107_101313
Hinweis vom Lehrwart:
Liebe Lizenzinhaber des TTSV
zum 01.01.2025 gibt es einige Änderungen von Seiten des DTV und des DOSB bezüglich der Lizenzverlängerungen:
Der Deutsche Tanzsportverband (DTV) hat am 31.10.2024 eine neue Tabelle über die zu absolvierenden Lehreinheiten für die Lizenzen Trainer*in C/B/A (Breitensport, Leistungssport, JMC, Formation), Wertungsrichter*in C/A/S, Turnierleiter*in veröffentlicht.
Für die nächste Lizenzverlängerung 2028/2029 müssen 2 LE “ Prävention interpersoneller Gewalt“ zusätzlich absolviert werden.
Die Fortbildungsverpflichtung gilt pro Kopf. 2 LE reichen also für die Verlängerung der TL-, WR-, und TR-Lizenz einer Person über zwei Jahre.
Fortbildungen der Sportkreise, Sportbünde und Gemeinden werden auch anerkannt.
Zu jeder Lizenzverlängerung, Trainer*in C/B/A (Breitensport, Leistungssport, JMC, Formation) muss zudem ein neuer Ehrenkodex und ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.
für TL- und WR-Lizenzen gilt
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- Die Nachweise der LE schicken Sie bitte in Kopie an den Lehrwart des TTSV, Ralf Treschl und an die DTV-Geschäftsstelle.
- Außedem ist für eine Lizenzverlängerung immer auch ein aktueller Ehrenkodex für jeden Nutzungszeitraum wie o.g. einzureichen
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für TR C/B Leistungssport und Breitensport Lizenzen gilt
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- Nachweis der LE, aktueller Ehrenkodex und erweitertes Führungszeugnis – https://www.ttsv-tanzen.de/satzungen-ordnungen/
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- Der TTSV wird eine dbzgl. LE Schulung am Sonntag, 30.11.2025 in Bad Blankenburg durchführen
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Beim Neuerwerb einer Lizenz muss vor der Prüfung vorgelegt werden:
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- Die Teilnehmer einer Ausbildung zum Turnierleiter, Wertungsrichter oder Trainer müssen ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis in den Abschnitten des Strafgesetzbuchs 13, 15, 17 und 18 vorweisen. Die Vorlage erfolgt vor der Prüfung und das Führungszeugnis darf max. 6 Monate alt sein.
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Viele Grüße,
Ralf Treschl, Landeslehrwart TTSV